OFFEN GESAGT
Im Netz der Korruptionsjäger
Ein Sittenbild, aber noch kein Bestechungsskandal: zum Fall Gernot Blümel.
Als Bürger würde man gerne wissen, wenn einen die Justiz als Beschuldigten führt. Darauf hat man ein Anrecht, auch als Minister. In der Strafprozessordnung ist diese Informationspflicht festgeschrieben. Man sei „zeitnah“ zu informieren. Bei Gernot Blümel geschah dies nicht. Erfahren hat er es erst,