Interview
Eine Verbindlichkeit, nicht frei zu disponieren
Der Grazer Verfassungsrechtsprofessor Christoph Bezemek über unsere Neutralität.
Die Neutralität Österreichs nährte von Beginn weg Diskussionen. Worauf ließen wir uns da im Jahr 1955 denn wirklich ein?
CHRISTOPH BEZEMEK: Es sind zwei Aspekte der Neutralität zu unterscheiden, die primären und die sekundären Neutralitätspflichten. Die erste Kategorie bezieht sich ausschließlich auf