Für Ungeimpfte gilt:
Im gesamten Handel, also auch in Einkaufszentren oder Modeshops, müssen Ungeimpfte FFP2-Maske tragen. Die angekündigte „Empfehlung“ für Geimpfte, dort auch Maske zu tragen, ist doch nicht in der Verordnung. Stichprobenartig soll die Maskenpflicht kontrolliert werden. Unklar blieb zunächst durch wen.