Für Kinder gilt:
Die neue Verordnung betrifft nicht die Maskenregeln in den Schulen, überall sonst gelten für Kinder aber großflächige Ausnahmen:
Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind Kinder wie schon bisher von allen Maskenpflichten befreit. Zwischen sechs und 14 Jahren dürfen sie statt der FFP2-Maske einen h