VfGH hält Abschiebungen für derzeit nicht möglich
Auch Schubhaft sei daher derzeit nicht angebracht, sagen die Höchstrichter. Damit wird die Polit-Debatte obsolet.
Ein afghanischer Staatsbürger hatte aufschiebende Wirkung betreffend seiner Anhaltung in Schubhaft beantragt. Die Verfassungsrichter gaben dem statt und bezogen sich in ihrem Spruch auch auf die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Vor diesem Hintergrund sei eine zeitnahe Abschiebung in das Land