Platz im Geschäft
Im Handel gilt ab 8. Februar, dass pro Kunde 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen müssen. In Einkaufszentren wird dafür nur die Fläche von Geschäften gewertet. Im Lebensmittel-Einzelhandel bleibt die Zehn-Quadratmeter-Regel indes weiterhin bestehen.