Eigenerklärung
Bei der Einreise nach oder Ausreise aus Südtirol ist eine Eigenerklärung samt Anhang nötig, die bei einer Kontrolle vorgewiesen werden muss. Grenzüberschreitende Bewegungen sind nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Durchfahrten von Nord- nach Osttirol sind weiter möglich.