„Auskochen wird Wirten kein Nachteil sein“
Erhalten Gastronomen, die im Lockdown weiter auskochen, den Umsatzersatz – 80 Prozent vom Novemberumsatz 2019 – gewährt oder verlieren sie den Anspruch oder wird etwas abgezogen? „Das Auskochen wird kein Nachteil für Gastronomen sein“, lautet die Klarstellung durch einen Sprecher des Finanzminister