Rechtslage
Die „Änderung der Covid-19- Lockerungsverordnung“ vom 13. Mai regelt klar: Das Betreten von Lokalen ist derzeit nur zwischen 6 und 23 Uhr erlaubt. Weil um 23 Uhr Sperrstunde ist, geht es nicht, danach noch ein wenig sitzen zu bleiben und auszutrinken.