Gesetzliches Vorausvermächtnis

Das gesetzliche Vorausvermächtnis bietet Sicherheit für den überlebenden Partner.

Gemäß § 745 Abs. 1 ABGB steht einem überlebenden Ehegatten (oder eingetragenen Partner) ein gesetzliches Vorausvermächtnis zu. Dieses beinhaltet einerseits das Recht, in der Ehewohnung weiter wohnen zu bleiben

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