Gesetzliches Vorausvermächtnis

Das gesetzliche Vorausvermächtnis bietet Sicherheit für den überlebenden Partner.
Gemäß § 745 Abs. 1 ABGB steht einem überlebenden Ehegatten (oder eingetragenen Partner) ein gesetzliches Vorausvermächtnis zu. Dieses beinhaltet einerseits das Recht, in der Ehewohnung weiter wohnen zu bleiben