Der letzte Wille unter Eheleuten

Durch ein Tes­tament kann die gesetzliche Erbfolge geändert werden. Dies gilt allerdings nicht für den Ehepartner.Shutterstock
Durch ein Tes­tament kann die gesetzliche Erbfolge geändert werden. Dies gilt allerdings nicht für den Ehepartner.

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Das Erbrecht schützt auch „testamentarisch übergangene“ ­Ehepartner.

Meist setzen Ehepartner einander wechselseitig zu Erben ein. Nicht selten erlebt der hinterblieb

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