Aktenvermerk
Die Polizei hat bisher im Fall eines Unfalles oder einer kriminalistischen Tat die Daten von Verletzten vom Notarzt zur Verfügung gestellt bekommen. Ab sofort darf die Rettung diese Auskünfte nicht mehr tätigen. Stattdessen muss die Polizei die Staatsanwaltschaft kontaktieren, wo verfügt werden muss