Auf Hauptverbindungen ist Tempo 30 nicht sinnvoll: Das Netz muss leistungsfähig sein, damit Schleichverkehre durch Wohngebiete vermieden werden und der öffentliche Verkehr nicht verlangsamt wird.
In Österreich gilt im Ortsgebiet gemäß § 20 StVO eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, sofern die Behörde nicht eine andere Geschwindigkeit oder eine Art der Verkehrsberuhigung verordnet. In Wien sind bereits mehr als 70 Prozent der Straßen verkehrsberuhigt, in Graz gilt