Wien
Wer eine Maske trägt, könnte bestraft werden

Nach dem Aus für die Maskenpflicht gilt wieder das alte Vermummungsverbot im öffentlichen Raum. Hartinger
Mit dem Wegfall der Maskenpflicht gilt wieder das Verhüllungsverbot. Das bringt die Polizei in einen ungeahnten Konflikt.
Kein vorgezogener Aprilscherz: Wer durch die Straßen spaziert, U-Bahn fährt, in die Apotheke oder in den Supermarkt geht, dabei Maske trägt und nicht glaubhaft versichern kann, dass Mund und Nase wegen der Pandemie verhüllt werden, läuft Gefahr, von der Polizei im schlimmsten Fall abgestraft zu werd