Freispruch für Grasser
Betrifft allerdings nicht das Buwog-Verfahren
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ebenfalls einen Freispruch. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Ein Vorsatz der Steuerhinterzieh