Keine Verwaltungsstrafen

Die im November im ORF abgehaltene und aufgrund damals geltender Corona-Beschränkungen viel kritisierte „Licht ins Dunkel“-Gala zieht keine Verwaltungsstrafe nach sich. Es habe sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der damals geltenden Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehande

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