ÖGB und Katholischer Familienverband wollen bessere Anrechnung
Bisher werden in der Pensionsversicherung die Kindererziehungszeiten bis zum vierten Lebensjahr angerechnet. Der ÖGB fordert jetzt eine stufenweise Anrechnung bis zum achten Lebensjahr. Die ÖGB- Kindererziehung sei „eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die politisch besser anerkannt werden muss“,