Schriftliches Urteil nach gut 13 Monaten
Ende 2020 fassten Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und Co. nicht rechtskräftig mehrjährige Haftstrafen aus. Nun liegt das schriftliche Urteil vor. Aus Grassers Tathandlungen gehe „eine gegenüber rechtlich geschützten Werten besonders gleichgültige Einstellung“ hervor, schreibt Richterin Marion Hohenec