Masken-Mandatare
Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung sind von den Covid-Maßnahmen ausgenommen – womit zum Beispiel die österreichischen Parlamentarier nur im Rahmen ihrer Hausordnung an Masken- oder Testpflichten gebunden werden können. Die somit schlimmste Konsequenz bei Verstößen: