Sonderbetreuungszeit gilt rückwirkend
Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen und nicht erst ab 1. Oktober. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund. Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zu Hause betreut werden. Auf den rück