72 Stunden gültig
Die dritte Novelle der Corona-Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass ein schriftlicher negativer PCR-Test künftig 72 Stunden als Eintritts- bzw. Ausreiseberechtigung gilt. Antigentests gelten weiter 48 Stunden.
Die dritte Novelle der Corona-Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass ein schriftlicher negativer PCR-Test künftig 72 Stunden als Eintritts- bzw. Ausreiseberechtigung gilt. Antigentests gelten weiter 48 Stunden.