Doch kein freier Zugang für Kroaten
Wien will Übergangsfrist bis Juli 2020 verlängern.
Bis 1. Juli 2018 dürfen Kroaten nicht wie die anderen EU-Bürger ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten. Das sieht der EU-Beitrittsvertrag so vor. Die Bundesregierung überlegt, diese Frist um zwei Jahre zu verlängern. Damit würde die volle Freizügigkeit erst ab 1. Juli 2020 gelten. Kroatien ist