Vom großen Star zum reuigen Sünder
Draußen wartete der Galgen. Aber im Straflandesgericht Wien bekam Florian Teichtmeister eine bedingte Strafe und eine bedingte Einweisung in eine Anstalt.
Von Alfred Lobnik
der atemlos ins Mikrofon hechelnde „Kinderrechte“-Aktivist brachte das Dilemma auf den Punkt: „Man darf solchen Leuten keine Bühne geben.“ Dafür war die Bühne am Straflandesgericht für den Angeklagten Florian Teichmeister (43) und die Aktivisten aber ganz schön groß.
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