Künftig sechs „Geschlechter“ am Meldezettel
Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird – entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 – nun angepasst. Statt der zwingenden Bezeichnung „männlich“ oder „weiblich“ sind laut gestern im Ministerrat beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig sechs Bezeichnungen