Josef F.: Normalvollzug
Der Inzestfall von Amstetten beschäftigt das Oberlandesgericht Wien.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft