Vieles unklar bei Gewaltprävention
Seit 1. September ist die verpflichtende Täterberatung in Kraft getreten: Wenn ein Betretungsverbot verhängt wird, muss der Gefährder eine Gewaltpräventionsberatung absolvieren. Über deren konkrete Inhalte sei aber „nichts bekannt“, kritisieren die Autonomen Frauenhäuser (AÖF). Das Bundeskriminalamt