Wie das Klimaministerium Autoverbräuche kontrolliert
Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Die Verbrauchsdaten werden erfasst – wer betroffen ist.
Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der Begutachtung nach § 57a müssen die Verbrauchsdaten erfasst werden. Betroffen sind laut dem Automobilklub ÖAMTC Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021