Wie das Klimaministerium Autoverbräuche kontrolliert

Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Die Verbrauchsdaten werden erfasst – wer betroffen ist.

Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der Begutachtung nach § 57a müssen die Verbrauchsdaten erfasst werden. Betroffen sind laut dem Automobilklub ÖAMTC Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021

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