Aus dem Gerichtssaal
Gefängnisstrafe für Steuerhinterzieher
Bedingte Haftstrafe und unbedingte Geldstrafe für vorbestraften Unternehmer wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 676.000 Euro.
Von Seff Dünser
Im Regelfall werden Steuerhinterzieher am Landesgericht Feldkirch nicht zu Haftstrafen, sondern nur zu Geldstrafen verurteilt. Über einen 36-jährigen Angeklagten wurde nun aber wegen der hohen Schadenssumme von 676.000 Euro und der zehn Vorstrafen, davon zwei einschlägig, neben einer