Keine Fußfessel für Täter mit 19 Vorstrafen
Haftstrafe ist im Gefängnis zu verbüßen, weil befürchtet wird, dass der vielfach vorbestrafte Häftling den Hausarrest missbrauchen würde.
Seff Dünser
Weil sein Strafregister bereits 19 Verurteilungen aufweist, darf ein Häftling seine jüngste Haftstrafe nicht daheim mit einer Fußfessel verbüßen. Er muss stattdessen ins Gefängnis, in die Justizanstalt Feldkirch. Denn die Justizbehörden befürchten, dass der vielfach Vorbestrafte den elekt