aus dem Gerichtssaal
Berufung: Mörder will 18 statt 20 Jahre Haft
Dem 26-Jährigen, der in Dornbirn im Kinderdorf seine Ex-Freundin erwürgt hat, ist die Strafe zu hoch – und der Staatsanwaltschaft zu niedrig.
Der Schuldspruch zum Verbrechen des Mordes ist rechtskräftig. Bekämpft wird die Strafe, vom geständigen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Beide haben Strafberufung eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter und letzter Instanz über das Strafmaß für den Mord entscheiden.
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