Kreuze in Büros dürfen bleiben

Markus Söder hatte den Kreuzerlass 2018 umgesetzt.  APA/dpa/Peter Kneffel

Markus Söder hatte den Kreuzerlass 2018 umgesetzt.  APA/dpa/Peter Kneffel

Kreuzerlass von ­Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist rechtens. Gegner kündigen weiteren Widerstand an.

Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen bleiben: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss

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