Das Kunsthaus Zürich will sich bei der Provenienzforschung künftig am Begriff des „NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgutes“ orientieren. Darunter fallen auch Verkäufe von Kunstwerken, die von Nationalsozialisten verfolgten Eigentümern in sicheren Drittländern wie der Schweiz getätigt haben.

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