EuGH-Urteil zugunsten von Facebook
Datenschützer Maximilian Schrems darf das US-Unternehmen aber in Österreich verklagen.
Eine Niederlage kann auch positive Seiten haben. So zumindest interpretiert der österreichische Datenschützer Maximilian Schrems das gestern veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der 30-jährige Jurist liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält