Steuertipp
Wiereg schon wieder neu?

Markus Herburger, Feldkirch
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einer neuen Information eine Fristverlängerung für erstmalige Meldungen bis 15. August 2018 ohne finanzstrafrechtliche Sanktionen oder Zwangsstrafen angewiesen. Ursprünglich hätte die Meldung ja bis spätestens 1.6.2018 erfolgen müssen. Achtung! Hinsich