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Funktionen des Fahrzeugs werden im Rahmen einer §57a-Begutachtung überprüft. Die Kosten für das „Pickerl“ können abhängig von notwendigen Reparaturen, Automarke, Motorart und Werkstatt große Unterschiede aufweisen. Es empfiehlt sich, den Pickerl-Test mit einem Service durchführen zu lassen.